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Kindertagesbetreuung in Niedersachsen

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Mehrere Kinder sitzen mit einer Erzieherin auf einer Puzzlematte und spielen. Bildrechte: ©oksix - stock.adobe.com

Der Ausbau der Kindertagesbetreuung steht seit Jahren im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion. Eine gesicherte Betreuung gehört zu den zentralen Zukunftsaufgaben in Niedersachsen und in Deutschland. Es ist ein gemeinsames Ziel von Bund, Ländern und Kommunen, ein bundesweit bedarfsgerechtes und qualitativ gutes Angebot an Betreuungsplätzen zu schaffen.

Neben anderen familienpolitischen Leistungen wie Eltern- und Kindergeld ist die Kindertagesbetreuung eine wesentliche Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ein bedarfsorientiertes Angebot an Betreuungsmöglichkeiten unterstützt Paare bei dem Entschluss, Kinder zu bekommen und ermöglicht es Müttern und Vätern, trotz Nachwuchs eine Erwerbstätigkeit auszuüben.

Es wurden eine Reihe staatlicher Maßnahmen getroffen, die insbesondere auf die frühkindliche Betreuung abzielen. Zu nennen ist hier unter anderem der seit 2013 bestehende gesetzliche Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege ab dem vollendeten ersten Lebensjahr (vgl. § 24 SGB VIII).

Zum 1. August 2018 trat in Niedersachsen das geänderte Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist für Vorschulkinder ab drei Jahren bis zur Einschulung der Besuch einer Kindertageseinrichtung bis zu acht Stunden täglich gebührenfrei. Der gesetzliche Mindestanspruch auf Kinderbetreuung in Kindertagesstätten umfasst in Niedersachsen vier Stunden vormittags an fünf Tagen in der Woche (vgl. § 8 KiTaG).

Was bedeutet Kindertagesbetreuung?

In der amtlichen Statistik werden Kinder in Kindertageseinrichtungen (KiTas) sowie Kinder in Kindertagespflege (Betreuung durch Tagesmütter/-väter) getrennt voneinander erfasst. Bei der späteren Auswertung der Daten werden diese beiden Statistiken kombiniert. Im Ergebnis erhält man einen umfassenden Überblick über die gesamte Kindertagesbetreuung und damit über die Gesamtzahl der Kinder in Niedersachsen, die Angebote der Tagesbetreuung in Anspruch nehmen. Beide Erhebungen stellen in Kombination die Grunddaten für die Planung von Kindertagesbetreuung auf örtlicher und überörtlicher Ebene bereit.

Welche Daten werden in den Statistiken der Kindertagesbetreuung in Niedersachsen erfasst und aus welchen Quellen stammen diese?

Statistik der Kinder und tätigen Personen in Kindertageseinrichtungen (Teil III.1)

Die Statistik der Kindertageseinrichtungen wird jährlich als Totalerhebung bei den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe und deren Einrichtungen in Niedersachsen zum Stichtag 1. März durchgeführt. Die Erhebung erstreckt sich auf alle Kindertageseinrichtungen wie beispielsweise Krippen, Kindergärten, Horte und sonstige altersgemischte Einrichtungen. Erfasst werden Angaben zu den Kindertageseinrichtungen, zu den betreuten Kindern sowie zu den dort tätigen Personen.

Für die betreuten Kinder werden unter anderem Angaben

  • zum Alter,
  • zum Geschlecht,
  • zum Migrationshintergrund,
  • zu den Betreuungszeiten,
  • zur Mittagsverpflegung sowie
  • zum Schulbesuch erfasst.

Bei den Angaben zum Personal wird zwischen pädagogischem oder Verwaltungspersonal einerseits und hauswirtschaftlichem und technischem Personal andererseits unterschieden. Für das pädagogische und das Verwaltungspersonal werden unter anderem Angaben

  • zum Alter und Geschlecht,
  • zur Art der Beschäftigung,
  • zu den Arbeitsbereichen,
  • zum Berufsausbildungsabschluss und
  • zur Arbeitszeit erfragt.

Weiterführende Informationen zu den Erhebungsmerkmalen finden Sie in den methodischen Hinweisen.

Auskunftspflichtig sind die örtlichen und überörtlichen Träger der Jugendhilfe, die obersten Landesjugendbehörden, die kreisangehörigen Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit sie Aufgaben der Jugendhilfe wahrnehmen, die Träger der freien Jugendhilfe sowie die Leitungen von Einrichtungen, Behörden und Geschäftsstellen in der Jugendhilfe.

Statistik der Kinder und tätigen Personen in öffentlich geförderter Kindertagespflege (Teil III.3)

Die Statistik der Kindertagespflege in Niedersachsen wird jährlich als Totalerhebung bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe – den Jugendämtern – jeweils zum Stichtag 1. März durchgeführt. Erfasst werden alle Kinder, die sich in mit öffentlichen Mitteln geförderter Tagespflege befinden, sowie alle Tagespflegepersonen, die diese Kindertagespflege durchführen. Tagespflegepersonen werden allgemein auch als Tagesmutter/Tagesvater bezeichnet.

Erhoben werden Angaben

  • zum Geschlecht und Alter der betreuten Kinder,
  • zum Migrationshintergrund,
  • dem Verwandtschaftsverhältnis zur Kindertagespflegeperson,
  • zu Betreuungszeiten,
  • zur Mittagsverpflegung und
  • zum Schulbesuch.

Weiterführende Informationen zu den Erhebungsmerkmalen finden Sie in den methodischen Hinweisen.

Statistik über Personen in Großtagespflegestellen und die dort betreuten Kinder (Teil III.5)

Auch die Statistik der Großtagespflegestellen in Niedersachsen wird jährlich als Totalerhebung bei allen örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe – den Jugendämtern – jeweils zum Stichtag 1. März durchgeführt. Erfasst werden die Tagespflegepersonen, die (gemeinsam) eine Großtagespflegestelle betreiben sowie die Kinder, für die ein Betreuungsvertrag in der jeweiligen Großtagespflegestelle besteht. Eine Großtagespflegestelle ist in der Regel ein Zusammenschluss von mehreren Kindertagespflegepersonen (mindestens 2) zur gemeinsamen Betreuung von Kindern über Tag.

Erhoben wird die Anzahl der Großtagespflegestellen, die Anzahl der Kindertagespflegepersonen und die Anzahl der betreuten Kinder. Persönliche Merkmale zum Personal oder zu den betreuten Kindern werden nicht erfasst.

Wozu dienen die Statistiken der Kindertagesbetreuung in Niedersachsen und wer nutzt diese?

Die Statistiken zur Kindertagesbetreuung schaffen einen Überblick über das Angebot und die Nutzung der verschiedenen Betreuungsformen für Kinder in Niedersachsen. Darüber hinaus liefern die Daten eine Basis für entsprechende Personalplanungen und einen bedarfsgerechten Ausbau und die Weiterentwicklung der Betreuungsangebote.

Ministerien des Bundes und der Länder, politische Vertreterinnen und Vertreter, Kommunen, Wirtschaftsunternehmen, Medien, Verbände, Universitäten und Studierende zählen zu den Hauptnutzenden dieser Statistiken.

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