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Erhebung der Finanzen von Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft (Berichtsjahr 2022)

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Ein Taschenrechner und ein Kugelschreiber vor verschiedenen Euroscheinen. Bildrechte: ©Stockfotos-MG - stock.adobe.com

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Im Zeitraum September bis Dezember 2023 findet die Erhebung zu den Finanzen von Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft statt. Hierzu befragt das Landesamt für Statistik Niedersachsen alle Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft mittels Online-Fragebogen.

Zu den Erhebungsmerkmalen gehören:


  • Anzahl der Beschäftigten nach Arbeitsbereich und Wochenstunden,
  • Anzahl der betreuten Kinder nach Alter und vertraglich vereinbarter wöchentlicher Betreuungszeit,
  • Angaben zu Ausgaben und Einnahmen (differenziert) sowie
  • Angaben zu Besitz- und Eigentumsverhältnissen für die Gebäudenutzung der Kindertageseinrichtung.

Rechtsgrundlage der Erhebung ist § 7 Abs. 1 BStatG. Danach dürfen das Statistische Bundesamt und die Statistischen Ämter der Länder zur Erfüllung eines kurzfristig auftretenden Datenbedarfs oberster Bundesbehörden Erhebungen durchführen. Die Teilnahme an dieser Erhebung ist freiwillig.

In Auftrag gegeben wurde die Erhebung vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Die Erkenntnisse fließen in die nationale und internationale Bildungsberichterstattung ein und bilden somit eine wichtige Grundlage für finanzpolitische Entscheidungen im elementaren Bildungsbereich.

Ziele der Erhebung

Die Erhebung dient dazu, zentrale Kenntnisse über die Finanzen von Kindertageseinrichtungen zu gewinnen und bildet somit eine wichtige Grundlage für die Bildungsberichterstattung als Basis für finanzpolitische Entscheidungen zur Verbesserung der Qualität der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung.

Die Erhebung wird darüber hinaus für die internationale Datenlieferung benötigt, zu der Deutschland nach der Verordnung (EU) Nr. 912/2013 der Kommission vom 23. September 2013 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 452/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erstellung und die Entwicklung von Statistiken über Bildung und lebenslanges Lernen im Hinblick auf Statistiken über die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung verpflichtet ist.

Die Planung der Erhebung erfolgte in Abstimmung mit den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege unterstützt die Erhebung und hat eigens dazu ein Begleitschreiben verfasst.

BAGFW-Begleitschreiben

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