Frau Wibe
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Kindertagesbetreuung in Niedersachsen - Methodische Hinweise
Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)
Statistik der Kinder und tätigen Personen in Kindertageseinrichtungen
Im Jahr 2006 wurde die Statistik der Kindertageseinrichtungen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfestatistik auf ein neues Konzept umgestellt. Eine wesentliche Neuerung war dabei die Erhebung von Angaben zu den am Stichtag betreuten Kindern. Zweck der Erhebung ist es, einen Überblick über das Angebot verschiedener Formen der Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder und die personellen Voraussetzungen für einen bedarfsgerechten Ausbau dieses Angebots zu erhalten und die erforderlichen Grunddaten für die Planung von Tageseinrichtungen für Kinder auf örtlicher und überregionaler Ebene bereitzustellen.
Die Rechtsgrundlage für die Statistik bilden §§ 98 bis 103 des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – (SGB VIII) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG).
Kindertageseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages aufgenommen sowie pflegerisch und erzieherisch regelmäßig betreut werden, die über haupt- oder nebenberufliches Personal verfügen und für die eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII oder eine vergleichbare Genehmigung vorliegt. Im Sinne des SGB VIII sind Kinder alle Personen, die noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Die Erhebung wurde bis zum Jahr 2008 zum Stichtag 15. März durchgeführt. Ab dem Jahr 2009 erfolgt die Erhebung zum Stichtag 1. März.
Welche Merkmale werden erhoben?
Für die Kindertageseinrichtungen werden jeweils Angaben zum Träger, zur Rechtsform, zu den Öffnungs- und Schließzeiten, zu den genehmigten Plätzen und zur Anzahl der Gruppen und Kinder erfasst. Zudem kann angegeben werden, ob es sich gegebenenfalls um eine Einrichtung für Betriebsangehörige oder um eine Elterninitiative handelt.
Zu den betreuten Kindern in Tageseinrichtungen werden neben dem Alter und dem Geschlecht auch Angaben zur wöchentlichen Betreuungszeit, zur Mittagsverpflegung sowie zum Schulbesuch erfragt. Ein Migrationshintergrund wird über die Fragen nach der ausländischen Herkunft der Eltern/eines Elternteils und der vorrangig in der Familie gesprochenen Sprache ermittelt. Weiter wird erfasst, ob das betreute Kind einen nachgewiesenen erhöhten Förderbedarf auf Grund von körperlicher, geistiger Behinderung und/oder wegen einer drohenden oder seelischen Behinderung aufweist. Ein erhöhter Förderbedarf würde in der Einrichtung zu einer entsprechenden Eingliederungshilfe nach dem Achten bzw. Zwölften Buch Sozialgesetzbuch führen. Ergänzend wird erfragt, in welcher Gruppe das Kind betreut wird und seit wann das Kind dieses Betreuungsangebot nutzt.
Bei den Angaben zum Personal wird zwischen pädagogischem oder Verwaltungspersonal einerseits und hauswirtschaftlichem und technischem Personal andererseits unterschieden. Für Letztere werden das Geschlecht und die vertraglich vereinbarten Wochenarbeitsstunden erhoben. Für das pädagogische und das Verwaltungspersonal werden detailliertere Angaben zum Alter und zum Geschlecht, zur Art der Beschäftigung, zu den Arbeitsbereichen, zum Berufsausbildungsabschluss und zur wöchentlichen Arbeitszeit erfragt. Ergänzend wird erfasst, seit wann die Person in der Einrichtung tätig ist.
Statistik der Kinder und tätigen Personen in öffentlich geförderter Kindertagespflege
Im Rahmen der Neukonzeption der Kinder- und Jugendhilfestatistik im Jahr 2006 wurden erstmalig auch Angaben zu den Kindern und tätigen Personen in öffentlich geförderter Kindertagespflege erhoben. Zweck dieser Erhebung ist es, einen Überblick über das Angebot an mit öffentlichen Mitteln geförderter Kindertagespflege sowie den Stand des bedarfsgerechten Ausbaus dieses Angebots zu erhalten.
Die Rechtsgrundlage bilden auch bei dieser Statistik §§ 98 bis 103 des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – (SGB VIII) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG).
Die Erhebung wurde bis zum Jahr 2008 zum Stichtag 15. März durchgeführt. Ab dem Jahr 2009 erfolgt die Erhebung zum Stichtag 1. März.
In der Erhebung werden alle Kinder erfasst, die sich in mit öffentlichen Mitteln geförderter Kindertagespflege befinden sowie alle Tagespflegepersonen, die die Kindertagespflege durchführen. Als Kinder im Sinne des SGB VIII zählen alle Personen, die noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben. Die Förderung mit öffentlichen Mitteln bezieht sich dabei nicht ausschließlich auf die Gewährung einer laufenden Geldleistung an die Tagespflegepersonen. Nach § 23 SGB VIII ist öffentliche Förderung weiter gefasst. Beispielsweise werden auch solche Kinder zur Statistik gemeldet, bei denen das Jugendamt die Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Tagespflegeperson und/oder die Beratung der Kindertagespflegeperson oder der Eltern übernommen hat. Bestehen für ein Kind verschiedene, mit öffentlichen Mitteln geförderte Tagespflegeverhältnisse, ist dieses Kind nur einmal zur Statistik zu melden. Vorrang hat dabei die zeitlich längste Tagespflege.
Welche Merkmale werden erhoben?
Erhoben werden Angaben zum Geschlecht und Alter der betreuten Kinder, dem Verwandtschaftsverhältnis zur Kindertagespflegeperson, zu Betreuungszeiten, zur Mittagsverpflegung und zum Schulbesuch. Ein Migrationshintergrund wird über die Fragen nach der ausländischen Herkunft der Eltern/eines Elternteils und der vorrangig in der Familie gesprochenen Sprache ermittelt. Weiter wird erfasst, ob das betreute Kind einen nachgewiesenen erhöhten Förderbedarf auf Grund von körperlicher, geistiger Behinderung und/oder wegen einer drohenden oder seelischen Behinderung aufweist. Ergänzend werden der Umfang der öffentlichen Förderung und ein gegebenenfalls gleichzeitig bestehendes Betreuungsarrangement erfragt.
Zu den Tagespflegepersonen werden Angaben zum Alter und Geschlecht, zur Qualifikation, zur Anzahl der betreuten Kinder und zum Ort der Betreuung erfasst.
Kombinierte Ergebnisse zur Kindertagesbetreuung
Die Statistik zur Kindertagespflege ergänzt die Statistik zu den Kindertageseinrichtungen und trägt zu einem möglichst umfassenden Überblick über die in einer Tagesbetreuung untergebrachten Kinder bei. Beide Erhebungen stellen zusammen die Grunddaten für die Planung von Kindertagesbetreuung auf örtlicher und überörtlicher Ebene bereit.
Was bedeutet der Hinweis mit und ohne Doppelzählung in den Tabellen?
Die kombinierten Ergebnisse aus den Daten der Statistiken zu Kindertageseinrichtungen und zur Kindertagespflege lassen sich in zwei Varianten darstellen. Es wird unterschieden in die Ergebnisse mit und ohne Doppelzählung. Bei Ergebnissen mit Doppelzählung werden die Daten beider Erhebungen aufsummiert. Bei den Ergebnissen ohne Doppelzählung werden nur die Kinder in Kindertagespflege berücksichtigt, die nicht zusätzlich eine Kindertageseinrichtung oder eine Ganztagsschule besuchen.
Was ist die Betreuungsquote und Besuchsquote?
Die Betreuungsquote ist eine zentrale Kennziffer, die Aufschluss darüber gibt, wie hoch der Anteil der betreuten Kinder in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege an allen Kindern der entsprechenden Altersgruppe ist. Die Kennziffer zielt somit auf die gesamte Betreuungssituation ab.
Zusätzlich gibt es den Begriff der Besuchsquote. Diese Quote gibt an, wie hoch der Anteil der betreuten Kinder in Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflege an allen Kindern der entsprechenden Altersgruppe ist. Diese Kennziffer beschreibt gezielt die Nutzung eines bestimmten Betreuungsangebotes.
Statistik über Personen in Großtagespflegestellen und die dort betreuten Kinder
Die Erhebung soll einen Überblick über die Großtagespflegestellen sowie die dort tätigen Personen und betreuten Kinder geben. Entsprechende Ergebnisse der Statistik liegen seit dem Jahr 2009 vor. Eine Großtagespflegestelle ist in der Regel ein Zusammenschluss von mehreren Kindertagespflegepersonen (mindestens 2) zur gemeinsamen Betreuung von Kindern.
Die Rechtsgrundlage bilden auch bei dieser Statistik §§ 98 bis 103 des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – (SGB VIII) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG).
Welche Merkmale werden erhoben?
Erhoben wird die Anzahl der Großtagespflegestellen, die Anzahl der Kindertagespflegepersonen und die Anzahl der betreuten Kinder. Persönliche Merkmale zum Personal oder zu den betreuten Kindern werden nicht erfasst. Ergänzend wird seit 2012 die Anzahl der Kindertagespflegepersonen erhoben, die aufgrund einer Erlaubnis nach § 43 Absatz 3 Satz 3 SGB VIII mehr als 5 gleichzeitig anwesende, fremde Kinder betreuen dürfen.