Herr Heldt
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Hochschulen, Studierende und Hochschulfinanzen in Niedersachsen - Methodische Hinweise
Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)
Über die Statistiken des Hochschulbereiches erfasst das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) Daten zu Studierenden, Absolventinnen und Absolventen sowie zum Personal an niedersächsischen Hochschulen und Berufsakademien. Die Finanzen der Hochschulen werden separat in den Hochschulfinanzstatistiken abgebildet. Rechtsgrundlage hierfür ist das Gesetz über die Statistik für das Hochschulwesen sowie für die Berufsakademien (Hochschulstatistikgesetz – HStatG).
Die Vollerhebung basiert als Sekundärstatistik auf den Verwaltungsdaten der Hochschulen bzw. der staatlichen und kirchlichen Prüfungsämter, welche für administrative Zwecke erhoben wurden. Diese übersenden ihre Daten in elektronischer Form zum Erhebungsstichtag an das LSN, wo die Datensätze plausibilisiert werden. Fehlende oder unplausible Angaben werden dabei vom LSN bei den Hochschulen nachgefragt. Da es sich um eine Totalerhebung handelt, werden die Daten nicht hochgerechnet.
Die methodischen Hinweise für die einzelnen Statistiken des Hochschulbereiches finden Sie in den Qualitätsberichten des Statistischen Bundesamtes unter den Punkten 3 – Methodik.
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