Frau Riekenberg
Tel. 0511 9898 1107
Erhebung in Unternehmen mit Legehennenhaltung in Niedersachsen - Methodische Hinweise
Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)
Die Erhebung in Unternehmen mit Legehennenhaltung befragt monatlich alle Unternehmen mit mindestens 3.000 Hennenhaltungsplätzen in Niedersachsen. Unternehmen mit Betrieben in verschiedenen Ländern müssen für jedes Land, in dem sie einen Betrieb haben, an das jeweilige Statistische Landesamt melden. Erfasst werden die Zahl der vorhandenen Haltungsplätze, der legenden Hennen und der erzeugten Eier jeweils nach der Haltungsform.
Als Haltungsformen werden Kleingruppenhaltung, Boden- und Freilandhaltung sowie ökologische Erzeugung unterschieden. Der Berichtszeitpunkt für die Anzahl an Haltungsplätzen und legenden Hennen ist der letzte Tag des Vormonats. Bei der Anzahl der erzeugten Eier wird der ganze Vormonat betrachtet.
Der Erhebung in Unternehmen mit Legehennenhaltung liegt das Agrarstatistikgesetz zugrunde.
Den aktuellen Fragebogen finden Sie bei den Informationen für Auskunftgebende.
Veröffentlichung der Ergebnisse
Die Ergebnisse werden etwa zwei Monate nach dem Ende des Erhebungsmonats auf Landesebene veröffentlicht. Die Ergebnisse beziehen sich jeweils auf den letzten Tag des Vormonats der Erhebung. Es findet keine Hochrechnung auf alle Betriebe mit Legehennenhaltung statt.
Das könnte auch interessant sein: