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Erhebung in Unternehmen mit Legehennenhaltung in Niedersachsen - Methodische Hinweise

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Frau im Hintergrund fügt Balken zu einem Diagramm im Vordergrund hinzu Bildrechte: LSN

Die Erhebung in Unternehmen mit Legehennenhaltung befragt monatlich alle Unternehmen mit mindestens 3.000 Hennenhaltungsplätzen in Niedersachsen. Unternehmen mit Betrieben in verschiedenen Ländern müssen für jedes Land, in dem sie einen Betrieb haben, an das jeweilige Statistische Landesamt melden. Erfasst werden die Zahl der vorhandenen Haltungsplätze, der legenden Hennen und der erzeugten Eier jeweils nach der Haltungsform.

Als Haltungsformen werden Kleingruppenhaltung, Boden- und Freilandhaltung sowie ökologische Erzeugung unterschieden. Der Berichtszeitpunkt für die Anzahl an Haltungsplätzen und legenden Hennen ist der letzte Tag des Vormonats. Bei der Anzahl der erzeugten Eier wird der ganze Vormonat betrachtet.

Der Erhebung in Unternehmen mit Legehennenhaltung liegt das Agrarstatistikgesetz zugrunde.

Den aktuellen Fragebogen finden Sie bei den Informationen für Auskunftgebende.

Veröffentlichung der Ergebnisse

Die Ergebnisse werden etwa zwei Monate nach dem Ende des Erhebungsmonats auf Landesebene veröffentlicht. Die Ergebnisse beziehen sich jeweils auf den letzten Tag des Vormonats der Erhebung. Es findet keine Hochrechnung auf alle Betriebe mit Legehennenhaltung statt.

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