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Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) in Niedersachsen - Methodische Hinweise
Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)
Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) wird als größte freiwillige Haushaltsbefragung in der amtlichen Statistik von den Statistischen Landesämtern in Deutschland alle 5 Jahre durchgeführt. Die Erhebung basiert auf der Befragung privater Haushalt. Jede Person über 16 Jahren erfasst dabei ihre Einnahmen und Ausgaben.
Die EVS wird ab dem Erhebungsjahr 2023 auf der rechtlichen Grundlage des Gesetzes über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 708-6, veröffentlichten bereinigten Fassung, die durch Artikel 5 des Gesetzes vom 21. Juli 2016 (BGBl. I Seite 1773) zuletzt geändert worden ist, durchgeführt.
Die EVS ist eine sogenannte Quotenstichprobe, sodass die teilnehmenden Haushalte in Niedersachsen nach einem vorgegebenen Quotenplan ausgewählt werden. Dabei werden vorab die Quotierungsmerkmale
- Haushaltstyp,
- soziale Stellung der Haupteinkommensperson sowie
- das Haushaltsnettoeinkommen
festgelegt und die Haushalte diesen zugeordnet. Auf Basis des Mikrozensus wird dann die zu befragende Anzahl der Haushalte je Quotierungsgruppe ermittelt.
Nachdem die Daten in den Statistischen Landesämtern eingegangen sind, werden sie plausibilisiert und am jeweils aktuellen Mikrozensus hochgerechnet. Die Ergebnisse der EVS sind durch dieses Verfahren sowie die hohe Anzahl teilnehmender Haushalte und der Berücksichtigung aller sozialen Gruppen durch den Quotenplan sehr genau und verlässlich. So können repräsentative Ergebnisse für die verschiedenen Haushalte in Niedersachsen und Deutschland gewonnen werden.
Da die EVS nur private Haushalte berücksichtigt, werden keine Ergebnisse für Gemeinschaftsunterkünfte oder Anstalten erstellt. Auch Haushalte mit einem regelmäßigen monatlichen Nettohaushaltseinkommen von 18.000 Euro und mehr werden nicht berücksichtigt, da diese nicht, beziehungsweise in viel zu geringer Zahl, an der Erhebung teilnehmen.
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