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Ausgaben und Einnahmen der Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen (Teil IV) - Methodische Hinweise

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Frau im Hintergrund fügt Balken zu einem Diagramm im Vordergrund hinzu Bildrechte: LSN

Auskunftspflichtig für die Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen nach § 102 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 SGB VIII in Verbindung mit § 15 BStatG sind

  • die örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe,
  • die überörtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe,
  • die obersten Landesjugendbehörden,
  • die fachlich zuständige oberste Bundesbehörde sowie
  • die kreisangehörigen Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit sie Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe wahrnehmen.

Die Statistik wird als Sekundärstatistik erhoben, bei der vorliegende Verwaltungsdaten statistisch aufbereitet werden. Die Erhebung erfolgt mit Hilfe eines Online-Meldeverfahrens. Eine statistische Geheimhaltung der Ergebnisse ist nicht erforderlich, da ausschließlich Angaben zu öffentlichen Haushalten erhoben werden. Diese Angaben sind öffentlich zugänglich, somit greift § 16 Abs. 1 Nr. 2 BStatG.

Zum Berichtsjahr 2009 wurde die Statistik der Ausgaben (Auszahlungen) und Einnahmen (Einzahlungen) der Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe neu konzipiert. Die Neukonzeption umfasste insbesondere die Straffung der Hilfearten "Ausgaben (Auszahlungen) und Einnahmen (Einzahlungen) für Einzel- und Gruppenhilfen" sowie die "Ausgaben (Auszahlungen) und Einnahmen (Einzahlungen) für Einrichtungen". Dies hat zur Folge, dass viele Nachweise nur noch in einer Summe mit vereinzelten "Darunter-Positionen" angegeben werden.

Zu den Ausgaben und Einnahmen der Kinder- und Jugendhilfe liegen statistische Daten seit dem Berichtsjahr 1991 vor. Eine Vergleichbarkeit in den Zeitreihen ist von 1991 bis 2008 und ab 2009 bis heute gegeben.

Durch die Anbindung an das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen, die kommunale Haushaltssystematik bzw. staatliche Haushaltssystematik und die Berücksichtigung des Gliederungsbedarfs der Kinder- und Jugendhilfestatistik in dieser Systematik ist ein Vergleich der Ergebnisse mit den Angaben der niedersächsischen Finanzstatistik nur sehr eingeschränkt möglich. Die Einschränkung ergibt sich u. a. daraus, dass in der Finanzstatistik die Ausgaben weniger tief gegliedert ermittelt werden.

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